Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

 

Öffentliche Planauflage

Geringfügige Änderung zur Ortsplanungsrevision genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 08.06.2023

 

Aufgrund von Vorbehalten des Amts für Gemeinden und Raumordnung sind im Genehmigungsverfahren zur Ortsplanungsrevision Änderungen notwendig. Der Gemeinderat Wiler bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

 

Die Änderungen betreffen das Baureglement, den Zonenplan und den Schutzzonenplan. Die Akten zu den Änderungen liegen während 30 Tagen, vom 20.03.2025 bis 22.04.2025, in der Gemeindeverwaltung Wiler öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Wiler unter www.wiler.ch, Änderungen zur Ortsplanungsrevision, verfügbar.

 

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplanten Änderungen bei der Gemeindeverwaltung Wiler, Hauptstrasse 30, 3428 Wiler, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

 

Wiler, 17.03.2025

 

Der Gemeinderat

 

 

 

 

Gemeinderat Wiler

 

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20250318_Auflagedossier_Änderungen_Geneh
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